Freitag, 7. Oktober 2011

Erlaubte Tätigkeiten während Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich gilt ein Arbeitnehmer als arbeitsunfähig, wenn er seine vertraglich geregelte Tätigkeit aufgrund seines Gesundheitszustands nicht ausüben kann. So ist entscheidend, welche Arbeiten vom Arbeitnehmer verrichtet werden. Ein

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Arbeitsunfähigkeit bedeutet jedoch nicht gleichzeitig Bettruhe. Es ist arbeitsunfähigen Arbeitnehmern durchaus gestattet, z. B. ...

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Arbeitsunfähigkeit bedeutet jedoch nicht gleichzeitig Bettruhe. Es ist arbeitsunfähigen Arbeitnehmern durchaus gestattet, z. B. einzukaufen, spazieren zu gehen oder auch Freunde zu besuchen. Entscheidend ist, dass der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nichts unternimmt, was sein er Genesung entgegensteht.

Diese Grundsätze sind auch auf eine grundsätzlich erlaubte Nebentätigkeit zu übertragen. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer diese Nebentätigkeit ausüben kann, sofern dadurch der Heilungsprozess nicht negativ beeinflusst wird.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

Link zur Pressemitteilung:
http://www.newsmax.de/erlaubte-taetigkeiten-waehrend-arbeitsunfaehigkeit-pressemitteilung79114.html