Alternative zur Adoption: Die Einbenennung
Die Anwaltskanzlei Sache in Offenbach und Langen informiert regelmäßig über Rechtssprechungen und Gesetze zu den Rechtsgebieten Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.rn
Die weitreichenden Folgen einer Adoption werden oft dann nicht gewollt sein, wenn innerhalb der Familie eines Ehepaares ein Kind aus einer früheren Beziehung eines der Partner lebt.
Dennoch besteht aber vielfach der Wunsch, dem Kind den gemeinsamen Ehenamen zu geben, damit ein Außenstehender nicht erkennen kann, dass es sich nicht um eine gemeinsames Kind der Eheleute handelt.
Zur Erfüllung dieses Wunsches gibt es die sogenannte "Einbenennung", das heißt, dass Kind erhält den Ehenamen der "neuen" Familie.
Voraussetzungen für eine Einbenennung sind:
Dem wiederverheirateten Elternteil steht die alleinige elterliche Sorge für das Kind zu.
Der leibliche Elternteil stimmt der Einbenennung zu. Das Familiengericht kann die Einwilligung des leiblichen Elternteils ersetzen, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.
Ist das Kind älter als fünf Jahre, muss es auch selbst der Einbenennung zustimmen.
Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Neu-Isenburg (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html), Familienrecht Dreieich, Familienrecht Offenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html) und Familienrecht Dietzenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Neu-Isenburg (http://kanzlei-sachse.de/index.php/anwalt-neu-isenburg-anwalt-offenbach-langen-ueber-uns.html) und Anwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de).
Link zur Pressemitteilung:
http://www.newsmax.de/anwalt-neuisenburg-und-anwalt-offenbach--anwaltskanzlei-sachse--familienrecht-pressemitteilung47690.html