Durch Urteil des Amtsgerichts Starnberg vom 18. Oktober 2011 wurde die FTD-Journalistin Angela Maier wegen übler Nachrede gegen bluO-Manager Peter Löw schuldig gesprochen.
Sie wurde vom Gericht verwarnt. Eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen wurde für 1 Jahr zu Bewährung ausgesetzt. Schließlich muss sie � 1.350 an eine gemeinnützige Einrichtung spenden. Nach Auskunft des Gerichts hat Frau Maier auf eine Berufung verzichtet.
Der Verurteilung gingen bereits eine Reihe juristischer Niederlagen der Angeklagten voraus. Bereits mehrfach hatte Frau Maier Unterlassungserklärungen abgeben und einstweilige Verfügungen gegen sich ergehen lassen müssen. Zuletzt wurde sie vom Amtsgericht Hamburg zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 5.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Unterlassungspflichten verurteilt.
Die Verurteilung bezog sich auf einen am 20. September 2010 erschienenen Artikel (AZ 2 Bs 5/10). Maier hatte dort den Gesellschaftervertreter der AlzChem-Gruppe Peter Löw mit Vorwürfen angegriffen, die im Verfahren sämtlich nicht aufrecht erhalten werden konnten.
Bereits am 30. November 2009 hatte Angela Maier in der FTD einen Artikel über die AlzChem-Übernahme durch den Investor bluO verfasst, worin sie wegen angeblicher Zusatzlasten die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunft der Gesellschaft überhaupt in Frage gestellt hatte. Tatsächlich wurde unter bluO ein langfristiger Standortsicherungsvertrag abgeschlossen, der Personalbestand erhöht und Umsatz und Gewinn deutlich ausgebaut. �Alle Schreckensszenarien von Frau Maier, haben sich heute als falsch erwiesen. Nach der strafrechtlichen Verurteilung scheint wohl festzustehen, dass Frau Maier auch in anderen Fällen nicht sauber recherchiert hat�, so AlzChem �Vorstand Ulli Seibel.
Link zur Pressemitteilung:
http://www.newsmax.de/strafgericht-verurteilt-ftdkorrespondentin-angela-maier-wegen-uebler-nachrede-pressemitteilung13366.html
