Kann bzw. darf der neue Arbeitgeber bei dem jetzigen / vorherigen Arbeitgeber Auskünfte einholen ?
Die Anwaltskanzlei Sachse in Offenbach und Langen informiert regelmäßig über Rechtssprechungen und Gesetze zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht und Erbrecht.rn
Sofern sich der Bewerber noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, ist die Bewerbung vertraulich zu behandeln und Diskretion zu bewahren. Daher bsind Rückfragen bei den jetzigen Arbeitgebern immer unzulässig, es sei denn der Bewerber wäre hiermit ausdrücklich einverstanden. Anders verhält es sich bei Bewerbern, die im Zeitpunkt der Bewerbung in keinem oder in einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Hier darf bei den früheren oder jetzigen Arbeitgebern sehr wohl nachgefragt werden, es sei denn der Bewerber würde signalisieren, dass er damit nicht einversta nden wäre. Welche Rückschlüsse dann der potentielle neue Arbeitgeber aus dieser entsprechenden Haltung ziehen wird, braucht wohl nicht näher erörtert zu werden.
Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht Erzhausen, Arbeitsrecht Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de/index.php/arbeitsrecht-offenbach-arbeitsrecht-langen-egelsbach.html), Familienrecht Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de/index.php/familienrecht-langen-offenbach-dreieich-neu-isenburg.html) und Mietrecht Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de/index.php/mietrecht-wohnungseigentumsrecht-langen-offenbach.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Rechtsanwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Rechtsanwalt Erzhausen (http://kanzlei-sachse.de).
Link zur Pressemitteilung:
http://www.newsmax.de/rechtsanwalt-offenbach-und-rechtsanwalt-erzhausen--arbeitsrecht-pressemitteilung79690.html