Dienstag, 25. Oktober 2011

Flugsteuer-Erstattung für stornierte Flüge

JumpFlight startet Service für die Rückholung der Flugsteuern und Gebühren

Viele Reisende wissen nicht, dass Flugsteuern und personenbezogene Gebühren für eine nicht angetretene Flugreise zurückverlangt werden können. JumpFlight startet mit einem Flugsteuer-Erstattungsservice.

Freiburg, 25.10.2011 � JumpFlight (www.jumpflight.com), Online-Portal für den Verkauf und Kauf von nicht angetretenen Flügen startet einen Service zur Rückerstattung von Flugsteuern und personenbezogenen Gebühren. Bei der Buchung eines Flugtickets fallen üblicherweise diverse Abgaben an wie die Luftverkehrssteuer, Gebühren für Flughafensicherheit, Kerosinzuschlag, Gebührenzuschlag für Gepäck, etc. Vielen Reisenden ist jedoch nicht bekannt, dass Sie Anspruch auf diese Leistungen haben, falls die Flugreise nicht angetreten wird. JumpFlight hilft Flugreisenden dabei, diese Gebühren bei ihrer Airline gel tend zu machen.

Die Luftverkehrsteuer wird mit dem Kauf des Flugtickets erhoben. Sie besteuert jedoch den Flug und nicht schon den reinen Erwerb des Flugscheines. Falls die Reiseleistung also nicht erbracht wird, muss die Flugsteuer auch nicht von der Fluggesellschaft an den Staat abgeführt werden. In der Praxis werden diese Gebühren jedoch nicht automatisch an den Kunden zurückerstattet. Diese erhält der Kunde nur zurück, wenn er sie bei der Fluggesellschaft aktiv zurückfordert.

JumpFlight unterstützt Kunden, die ihre Flugreise, aus welchen Gründen auch immer, nicht antreten können, die bereits entrichteten Flugsteuern und Gebühren von den Fluggesellschaften zurückzufordern. Über folgendes Formular können Reisende ihre Daten eingeben und sich einfach und unkompliziert die Gebühren zurückholen lassen: http://www.jumpflight.com/de/flugsteuer-erstattung

Link zur Pressemitteilung:
http://www.newsmax.de/flugsteuererstattung-fuer-stornierte-fluege-pressemitteilung50385.html